Google-Settlement aktuell

Bei mir schlagen derzeit die Mails mit Neuigkeiten schneller auf, als ich lesen kann - kein Wunder, der Termin 5. Mai steht ins Haus. Ich bedanke mich ganz herzlich bei meinen Informanten, ohne die ich in Frankreich abgeschnitten wäre. Und entschuldige mich, wenn ich jetzt das Wichtigste quasi im Sauritt knapp zusammen fasse, denn ich habe Arbeit haufenweise...

VG WORT

Mathias Mala vom bayrischen Schriftstellerverband gab mir die News zur Veranstaltung der VG Wort, die in München gelaufen war, ich zitiere mit freundlicher Genehmigung:

- Die Frist für den Opt out wird voraussichtlich bis zum 6. Juli verlängert (s.u. Perry).
- Die VG Wort wird die Rechte der Autoren und Verleger gegenüber Google im Vergleichsverfahren wahrnehmen. Eine Benachrichtigung zur Satzungsänderung wird verschickt, wer nicht mit dieser Rolle der VG Wort einverstanden ist, muss widersprechen.
- Die VG Wort wird dem Vergleich nicht widersprechen.
"Sie wird jedoch in der gesetzten Frist Namens der von ihr vertretenen Autoren ein Removel der eingescannten Bücher verlangen und Mittler bei den individuellen Rechten sein, die Google danach wahrnehmen möchte. Aus gleichem Grund wird sie das Inkasso der viel zitierten 60 $ für die von ihr vertretenen Verleger und Autoren vornehmen. Wesentlich ist, dass der Vergleich ausschließlich für die USA gilt und - so wollen wir hoffen - nicht präjudizierend auf andere Länder wirkt."

Ich habe dann nachgefragt, ob die Angst begründet sei, der man in einigen Foren und Blogs begegnet, wo AutorInnen befürchten, die VG Wort würde sich grundsätzlich zur Verwalterin oder gar Bestimmerin über die Rechte vergriffener Bücher machen. Diese Angst ist aus einer miss- und unverständlichen Formulierung der VG Wort in ihrem Formbrief entstanden, viele waren verwirrt, weil ja schon die meisten Verlagsverträge eine solche Rechteübertragung gar nicht zuließen.
Dazu noch einmal Mathias Mala:
"Die Fama, die VG Wort wolle sich quasi zum Superagenten für vergriffene Bücher mausern, entbehrt jeder Grundlage. Vielmehr wird sich die VG Wort allein durch ihre Kompetenz, Zweitrechte zu taxieren, zu verwalten, das Inkasso und die Verteilung vorzunehmen, als natürlicher Partner anbieten. So geschehen u. a. durch die Aufforderung von Börsenverein und VS. Zudem arbeitet sie bei der Einschätzung des Vergleichs eng mit den anderen beiden deutschsprachigen Literatur-Verwertungsgesellschaften zusammen (proLiteris und Litera Mechana). In jedem Falle wird sie nur Mittler sein, ähnlich wie sie dies bei der Verwaltung des kleinen Senderechtes oder bei der Schulbuchregelung bereits ist."

HEIDELBERGER APPELL

Noch kommt von der deutschen Politik nur Weichgespültes, deutsche Interessensvertreter hoffen nun auf Impulse aus dem europäischen Ausland.
Infos von Roland Reuss:
- Vorgestern erreichten Amerikaner beim Richter, dass der Opt-out-Termin 5.5.2009 vielleicht verschoben wird. Verschiedene Copyright-Halter haben den Richter um mehr Bedenkzeit gebeten, weil es um einen unumkehrbaren Präzedenzfall geht, in dem AutorInnen und Verlage dringend mehr Bedenkzeit brauchen. Noch steht ein Datum nicht fest, auch das Verschieben ist nicht ganz sicher.

Der amerikanische Schriftsteller Michael W. Perry hat Roland Reuss gemailt und sich hocherfreut über das Engagement europäischer Schriftsteller und Verlagsmitarbeiter gezeigt, von dem auch die amerikanischen Kritiker des Google-Vorhabens Verstärkung erwarten.

Auf seiner Website gibt Perry nicht nur News in der Sache selbst, sondern den Brief an den Richter mit der Bitte um Aufschub. Wer sich an dieser dringenden und extrem eiligen Bitte beteiligen will (man redet von einer Entscheidung "Mitte der Woche"), um den amerikanischen KollegInnen mehr Stimme zu verleihen, kann sich an diesem Text orientieren. Leider ist der Richter nicht per Mail zu erreichen.

Man kann sich aber auch direkt an die Anwaltskanzleien wenden, die Gruppenvertretung machen. Für die Gruppe der Autoren (author subclass) ist das Boni & Zacks LLC (mailto:bookclaims@bonizack.com) und für die Gruppe der Verleger (publisher subclass) Jeffrey P. Cunard, Esq. and Bruce B. Keller, Esq. (mailto:bookclaims@debevoise.com)

Und immer mal wieder in die entsprechenden Webseiten schauen, es kann sein, dass sich mein Beitrag demnächst überholt hat, weil Richter Denny Chin eine Entscheidung bekannt gibt.

Meine privat-subjektive Empfehlung für noch Unsichere und Zaudernde (keine Gewähr für nichts):

Die Vertretung durch die VG-Wort wird natürlich für Autoren sehr viel mehr Gewicht und Durchsetzungskraft haben, als wenn sich jeder einzeln durchschlagen müsste. Allerdings wird dadurch auch der Vergleich der Amerikaner zuerst einmal akzeptiert. Die VG Wort kann dann zusammen mit anderen Organisationen und Verbänden versuchen, bessere Konditionen zu erarbeiten.

Wer mit dem Vergleich grundsätzlich nicht einverstanden ist oder dagegen klagen möchte, muss das allein durchkämpfen. Dabei kann man sich entweder obigen Anwaltskanzleien anschließen oder einen eigenen Anwalt beauftragen, der in den USA tätig werden kann. Was das finanziell und nervlich bedeutet, kann man sich vorstellen.

Tja, und wenn die Politiker außerhalb des selbstbeschaulichen Wahlkampfs auch noch für die zweitstärkste Branche im Land, nämlich die Kultur, etwas übrig hätten, hätten sie schon lang in den USA Dampf gemacht und unmissverständlich klargestellt, dass man Europa nicht einfach überfahren kann. Aber Schriftsteller bauen eben keine Autos (und können vielleicht auch irgendwann keine mehr fahren) ...
Deshalb sammelt der Heidelberger Appell fleißig weiter Unterschriften, vielleicht wachen die Damen und Herren in der Politik ja eines Tages auf, wenn alle Termine abgelaufen sind.

PS: Wenn ich mir übrigens inzwischen die Updates in Sachen Open Access spare, liegt das nicht etwa daran, dass ich zur Gattung der naiven Lemminge gehöre. Doch aus Zeitmangel in meinem Privatblog nur egozentrisch Relevantes, das mich selbst unmittelbar und plötzlich betrifft - und damit auch viele KollegInnen. Für alle weiteren Infos, Open Access betreffend, empfehle ich die entsprechenden Infos auf anderen Webseiten. Endlich mal keine Polemik, sondern den Versuch eines Dialogs gibt es hier und hier.

Edit: Frisch aus dem Börsenblatt: Der Richter hat den Termin für das opt-out vom ursprünglich 5.Mai auf Anfang September verlängert!

1 Kommentar:

  1. Danke für Ihre Mühe, Kollegen und Interessierte zu informieren. Die Indolenz der Politik zu diesem Thema muss skandalisiert werden. Der vielfältige Angriff auf das Urheberrecht gründet auf einer barbarischen Missachtung der Leistungen aller Kreativen und ist zudem ein direkter Angriff auf unsere Kultur.
    Zur Information wie man sich ins Unbestimmte begibt, sofern man dem Vergleich per Opt-out widerspricht, hier ein Auszug aus den aktualisierten FAQs von Google:
    Durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens auf der Widerspruchsseite können Autoren oder Verleger verlangen, dass der Vergleichsverwalter Google bittet, die auf dem Widerspruchsformular angegebenen Bücher oder Beilagen nicht zu digitalisieren (bzw. keine Inhalte daraus anzuzeigen, falls diese bereits digitalisiert sind). Obwohl Google gemäß dem Vergleich nicht verpflichtet ist, einer solchen Bitte nachzukommen, hat Google dem Vergleichsverwalter gegenüber erklärt, dass die gegenwärtigen Richtlinien von Google vorsehen, solchen Bitten freiwillig nachzukommen, wenn diese Bücher oder Beilagen einzeln aufgeführt und urheberrechtlich geschützt sind und die Autoren oder Verleger ein gültiges und nicht angefochtenes Urheberrecht an ihren Büchern und Beilagen haben.
    (Direktlink: http://www.googlebooksettlement.com/help/bin/answer.py?answer=118704#q18a )
    Gruß Matthias Mala

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