Kommentar zur Diskussion um "Enteignung oder Fortschritt"
Kommentar zur Diskussion um den Beitrag "Enteignung oder Fortschritt",
geschrieben von Andreas Brunner von der Literaturagentur Brunner in Wien, mit freundl. Genehmigung:
"Hier wird in der Diskussion einiges durcheinander gebracht.
1. Wenn ein Verlag mit Google kooperiert, muss es dafür eine rechtliche Basis geben. Gibt der Verlag ein Exemplar des Buches zum Scannen an Google und veröffentlicht Google dieses, muss der Verlag einen gültigen Vertrag mit dem/der UrheberIn haben. Die Nebenrechte jedes Verlagsvertrags regeln dann auch die Weitergabe elektronischer Rechte an Dritte (und das ist Google). Diese muss in irgendeiner Form vergütet und in einem im Vertrag festgelegten Schlüssel auf UrheberIn, Verlag etc. verteilt werden. Kein Verlag ist berechtigt, die Rechte an einem Werk kostenlos weiter zu geben. Auch nicht zu Werbezwecken. Tut er dies, verletzt es den Zweck des Vertrags, das Urheberrecht des/der Urheber/in bestmöglich zu verwerten. Urheber ist nie der Verlag, ihm werden nur unter bestimmten Bedingungen die Rechte zur Vermarktung übertragen.
2. Google und das amerikanische Copyrightrecht vertreten nun sehr vereinfacht die Meinung, dass Bücher, die sich im Besitz einer amerikanischen Bibliothek befinden, öffentliches Gut seien, wenn sie nicht durch das amerikanische Copyright geschützt sind. Es ist für Google völlig unerheblich, ob der deutsche Verlag der Veröffentlichung zustimmt, die AutorInnen als schwächste Glieder der Kette sind Google sowieso egal, wenn eine amerikanische Uni-Bibliothek das Werk gekauft hat und mit Google einen Vertrag hat, wird es gescannt und ins Netz gestellt.
3. So ist Frau van Cronenburg inhaltlich in allen Punkten Recht zu geben. Es handelt sich um eine widerrechtliche Aneignung geistigen Eigentums. Und diese ist zu verurteilen. Es geht hier nicht um die Frage, ob ich mir ein Buch zum Hausgebrauch daheim scanne. Hier verdient ein Weltkonzern Geld mit fremdem Eigentum.
4. Ich bin bei der ganzen Diskussion über die ach so freien Möglichkeiten des Internets immer wieder über die Verluderung des Rechtsempfindens erstaunt. Es käme niemand auf die Idee, den Tisch, den ein begabter Nachbar gebaut hat, einfach zu nehmen und zu verkaufen oder zu verschenken, weil er sich dessen bewusst ist, dass er fremdes Eigentum veruntreut. Sobald es sich um immaterielle Güter von SchriftstellerInnen, MusikerInnen, FotografInnen handelt, bedienen sich alle ungeniert, als wäre das alles nichts wert, als würden nicht schöpferische Menschen aus ihren Schöpfungen eine Lebensgrundlage ziehen. Das ist auch das große Versagen unserer Politik, vor allem unserer Bildungspolitik, dass diesen immateriellen Gütern kein Wert mehr zugemessen wird.
Und deshalb unterstütze ich die Heidelberger Initiative vollinhaltlich.
geschrieben von Andreas Brunner von der Literaturagentur Brunner in Wien, mit freundl. Genehmigung:
"Hier wird in der Diskussion einiges durcheinander gebracht.
1. Wenn ein Verlag mit Google kooperiert, muss es dafür eine rechtliche Basis geben. Gibt der Verlag ein Exemplar des Buches zum Scannen an Google und veröffentlicht Google dieses, muss der Verlag einen gültigen Vertrag mit dem/der UrheberIn haben. Die Nebenrechte jedes Verlagsvertrags regeln dann auch die Weitergabe elektronischer Rechte an Dritte (und das ist Google). Diese muss in irgendeiner Form vergütet und in einem im Vertrag festgelegten Schlüssel auf UrheberIn, Verlag etc. verteilt werden. Kein Verlag ist berechtigt, die Rechte an einem Werk kostenlos weiter zu geben. Auch nicht zu Werbezwecken. Tut er dies, verletzt es den Zweck des Vertrags, das Urheberrecht des/der Urheber/in bestmöglich zu verwerten. Urheber ist nie der Verlag, ihm werden nur unter bestimmten Bedingungen die Rechte zur Vermarktung übertragen.
2. Google und das amerikanische Copyrightrecht vertreten nun sehr vereinfacht die Meinung, dass Bücher, die sich im Besitz einer amerikanischen Bibliothek befinden, öffentliches Gut seien, wenn sie nicht durch das amerikanische Copyright geschützt sind. Es ist für Google völlig unerheblich, ob der deutsche Verlag der Veröffentlichung zustimmt, die AutorInnen als schwächste Glieder der Kette sind Google sowieso egal, wenn eine amerikanische Uni-Bibliothek das Werk gekauft hat und mit Google einen Vertrag hat, wird es gescannt und ins Netz gestellt.
3. So ist Frau van Cronenburg inhaltlich in allen Punkten Recht zu geben. Es handelt sich um eine widerrechtliche Aneignung geistigen Eigentums. Und diese ist zu verurteilen. Es geht hier nicht um die Frage, ob ich mir ein Buch zum Hausgebrauch daheim scanne. Hier verdient ein Weltkonzern Geld mit fremdem Eigentum.
4. Ich bin bei der ganzen Diskussion über die ach so freien Möglichkeiten des Internets immer wieder über die Verluderung des Rechtsempfindens erstaunt. Es käme niemand auf die Idee, den Tisch, den ein begabter Nachbar gebaut hat, einfach zu nehmen und zu verkaufen oder zu verschenken, weil er sich dessen bewusst ist, dass er fremdes Eigentum veruntreut. Sobald es sich um immaterielle Güter von SchriftstellerInnen, MusikerInnen, FotografInnen handelt, bedienen sich alle ungeniert, als wäre das alles nichts wert, als würden nicht schöpferische Menschen aus ihren Schöpfungen eine Lebensgrundlage ziehen. Das ist auch das große Versagen unserer Politik, vor allem unserer Bildungspolitik, dass diesen immateriellen Gütern kein Wert mehr zugemessen wird.
Und deshalb unterstütze ich die Heidelberger Initiative vollinhaltlich.
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