Kasperle im Dschungel Teil 3

Der Behördenspaß geht weiter. Nicht dass ich jammern wollte - aber ich denke, es schadet nichts, einmal öffentlich zu machen, was romantische Auswanderer erwarten kann, wenn sie glauben, Frankreich sei das Land des Laissez-faire und dolce vita.

Natürlich hat mich meine Beraterin auch nach einem Bombardement von Hilferufen meinerseits nach über einer Woche noch nicht kontaktiert. Es ist auch unmöglich, sie zu erreichen. Die Zahl der Konferenzen, in denen sie angeblich dauersitzt, übersteigt das Vorstellbare. Die Zahl der Notizen der Sekretärin bald auch. Das andere Amt besitzt ein Callcenter, das einem dauererklärt, aufgrund eines technischen Fehlers könne das Telefon des Anrufenden nicht durchdringen.

Also helfe ich mir selbst. Der nette Mensch von letztem Mal hat mir gesagt, wo ich meinen Widerspruch einreichen muss und welchen Satz er enthalten soll. Leider hat er mir nicht gesagt, wie viele Arten von Widersprüchen es in Frankreich gibt. Schon der kleinste Fehler im Wortlaut macht ihn nichtig. Aber eine Autorin wird doch noch einen Brief schreiben können, wäre ja gelacht! Wozu gibt es das Internet - schlagen wir mal nach.

Es trifft mich wie ein Faustschlag. Widerspruch ist in Frankreich nicht immer ein freundlicher Brief der Zurückweisung, sondern hat manchmal auch mit unterschiedlichen Richtern unterschiedlicher Richtersorten zu tun. Mit gar schröhöcklichen Folgen, wenn man sich irrt. Man irrt nicht vor Gericht. Die Liste der "normalen" Widersprüche sieht schon einmal sehr niedlich aus, fast überschaubar. Und der absolute Wahnsinn: Es gibt Formbriefe für Widersprüche im Internet, immerhin fünfzehn verschiedene - nur der meine ist nicht dabei. Ich erspare mir hier Links zu meinem speziellen Thema, die wahrscheinlich nur noch für Jurastudenten verständlich sind. Ich würde jedenfalls auch Bahnhof verstehen, wenn es den Text auf Deutsch gäbe.

Als wir einmal mit einer Anwältin im Aufzug des Straßburger Tribunals fast feststeckten, weil der mit Schneckengeschwindigkeit fährt, meinte die Frau trocken: "Der ist wie die französische Rechtssprechung, so langsam, dass man noch vor dem Urteil versterben kann." Die Frau hatte gut lachen, man verstirbt ja schon bei der Wahl der richtigen Anlaufstelle und Formulierungen! Tja, viel Hoffnungen habe ich nicht mehr, in diesem Dschungel die passende Machete zu finden. Ich tu jetzt halt, als wüsste ich, wie es geht...

Sicherheitshalber habe ich dann auch noch bei Wikipedia nachgeschlagen, welche Symptome ein Nervenzusammenbruch hat. Die finden, dass es weit präzisere Bezeichnungen dafür gebe und listen Paragrafen auf. Fast so viele wie beim Widerspruch. Bin ich schon in der Akutphase? Ich fühle mich nach der Paragraphenlektüre in der Tat schwer betäubt und habe das Gefühl, völlig sinnlose Handlungen zu begehen, wenn ich mich gleich an den Brief setze. Starke Stimmungsschwankungen sind ebenfalls vorhanden: Schriftstellerische Mordlust, grelle unkontrollierte Lache und Amtsapathie.

Als erste Hilfe empfiehlt Wikipedia:
"Die wichtigsten Sofortmaßnahmen sind das Wegbringen des Betroffenen aus dem Gefahrenbereich und das Herstellen einer geschützten Umgebung."

Sag ich doch. Meide jeden unnötigen Umgang mit einem Amt. Verstecke dich. Öffne keine Briefe und fülle keine Formulare aus. Und lass all die, die solche Dinge erfinden, unverzüglich zwangseinweisen.
Fröhlichen Baldrian!

PS: Vielleicht ist jetzt endlich völkerfreundschaftlich erklärt, warum die Franzosen schneller als ihre deutschen Nachbarn Mist vor dem Regierungsgebäude abladen, Straßen zur Hauptstadt blockieren und Autos anzünden. Nicht jeder kann seine Fantasien in Texten ausleben...

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