Es passt so schön in eine Zeit, in der uns Behörden und Politiker so erfreuen...
... denn ab und zu hat eine Autorin auch mit Behörden zu tun. Und wer so unverschämt ist, seinen Wohnsitz in Europa frei zu wählen, seinen Beruf und seine Sprache womöglich auch, der wird mit beiden Seiten gestraft.
Akt 1 - La douce France
Ein französischer Behördenbrief. Man freue sich mitteilen zu dürfen, dass die Autorin für ein gewisses Anliegen nun einen neuen Ansprechpartner habe, nicht etwa ums Eck, wo es zuhauf solche Behörden gibt, sondern in Strasbourg. Das käme nun daher, dass ich Künstlerin sei und die Behörden im Norden des Elsass mit Künstlern nicht umzugehen wüssten. Deshalb doch besser die Großstadt. Man würde mir aber freundlichst und hochachtungsvollst versichern, wenn ich mich dort nicht innerhalb von vier Wochen vorstelle, ja dann... französisches Behördenfegefeuer.
Vier Jahre habe ich mit dieser Behörde gekämpft und mir das Hirn aus dem Kopf gequatscht, um denen zu erklären, dass Autoren Künstler sind.
Zwei Arbeitstage wird mich der Kram kosten, denn in Frankreich schüttelt man Beamten besser persönlich die Hand.
Akt 2 - Deutschland ewig dein
Europa hat dafür gesorgt, dass man nicht in zwei Ländern steuerlich doppelt abgezockt werden kann, wenn man in einem sowieso längst nicht mehr lebt. Für echte Emigranten gibt's zwar keine Ausweise mehr und kein automatisches Wahlrecht, aber Deutschland bietet dafür Geburtshaftung. Schön klar, die Sache mit dem Doppelbesteuerungsabkommen, könnte man meinen. Aber das deutsche Bundesfinanzministerium hat sich einen unwahrscheinlich dicken Wust an Sonderbestimmungen und Formularen ausgedacht.
Und da gibt es ein niedliches Formular in zwei Sprachen und drei Ausführungen mit zwei Blättern, über das die Franzosen nur schallend lachen (was soll denn das, fragen sie) - und das den idyllischen Namen trägt (Achtung!): Antrag nach § 50d EStG auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und/oder Erstattung von Abzugssteuer für Lizenzgebühren und ähnliche Vergütungen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich. Punkt. Atemholen. (Vorsicht, die Vorgänge bei Auftritten sind noch übler, wenn ein deutscher Künstler links vom Rhein wohnt und rechts vom Rhein auftritt, also in ca. 1 km Entfernung, wird er im eigenen Geburtsland mit einer horrenden "Ausländersteuer" bestraft, vorab.)
Tja. Und weil das Bundesfinanzministerium endlich digitalisiert ist, gibt's dort die Formulare. Zwei Stunden habe ich vergeblich versucht, die Dinger auszudrucken. Die nötige Adobeversion wollte bei Adobe nicht funktionieren. Und als es nach zwei Stunden dann doch irgendwie auf dem Bildschirm erschien, konnte ich mich abrackern wie ich wollte: Es druckte nur die deutschen Seiten. Dann kam herrlichstes Griechisch. Als ich nach einer weiteren halben Stunde endlich Griechenland in die Wüste geschickt hatte, druckte es mir auf einer leeren Seite nur noch ein verschwommenes Geisterwort, ein einziges: Bun-des-fi-nanz-mi-ni-ste-ri-um.
Ich LIEBE Europa.
... denn ab und zu hat eine Autorin auch mit Behörden zu tun. Und wer so unverschämt ist, seinen Wohnsitz in Europa frei zu wählen, seinen Beruf und seine Sprache womöglich auch, der wird mit beiden Seiten gestraft.
Akt 1 - La douce France
Ein französischer Behördenbrief. Man freue sich mitteilen zu dürfen, dass die Autorin für ein gewisses Anliegen nun einen neuen Ansprechpartner habe, nicht etwa ums Eck, wo es zuhauf solche Behörden gibt, sondern in Strasbourg. Das käme nun daher, dass ich Künstlerin sei und die Behörden im Norden des Elsass mit Künstlern nicht umzugehen wüssten. Deshalb doch besser die Großstadt. Man würde mir aber freundlichst und hochachtungsvollst versichern, wenn ich mich dort nicht innerhalb von vier Wochen vorstelle, ja dann... französisches Behördenfegefeuer.
Vier Jahre habe ich mit dieser Behörde gekämpft und mir das Hirn aus dem Kopf gequatscht, um denen zu erklären, dass Autoren Künstler sind.
Zwei Arbeitstage wird mich der Kram kosten, denn in Frankreich schüttelt man Beamten besser persönlich die Hand.
Akt 2 - Deutschland ewig dein
Europa hat dafür gesorgt, dass man nicht in zwei Ländern steuerlich doppelt abgezockt werden kann, wenn man in einem sowieso längst nicht mehr lebt. Für echte Emigranten gibt's zwar keine Ausweise mehr und kein automatisches Wahlrecht, aber Deutschland bietet dafür Geburtshaftung. Schön klar, die Sache mit dem Doppelbesteuerungsabkommen, könnte man meinen. Aber das deutsche Bundesfinanzministerium hat sich einen unwahrscheinlich dicken Wust an Sonderbestimmungen und Formularen ausgedacht.
Und da gibt es ein niedliches Formular in zwei Sprachen und drei Ausführungen mit zwei Blättern, über das die Franzosen nur schallend lachen (was soll denn das, fragen sie) - und das den idyllischen Namen trägt (Achtung!): Antrag nach § 50d EStG auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung und/oder Erstattung von Abzugssteuer für Lizenzgebühren und ähnliche Vergütungen aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Frankreich. Punkt. Atemholen. (Vorsicht, die Vorgänge bei Auftritten sind noch übler, wenn ein deutscher Künstler links vom Rhein wohnt und rechts vom Rhein auftritt, also in ca. 1 km Entfernung, wird er im eigenen Geburtsland mit einer horrenden "Ausländersteuer" bestraft, vorab.)
Tja. Und weil das Bundesfinanzministerium endlich digitalisiert ist, gibt's dort die Formulare. Zwei Stunden habe ich vergeblich versucht, die Dinger auszudrucken. Die nötige Adobeversion wollte bei Adobe nicht funktionieren. Und als es nach zwei Stunden dann doch irgendwie auf dem Bildschirm erschien, konnte ich mich abrackern wie ich wollte: Es druckte nur die deutschen Seiten. Dann kam herrlichstes Griechisch. Als ich nach einer weiteren halben Stunde endlich Griechenland in die Wüste geschickt hatte, druckte es mir auf einer leeren Seite nur noch ein verschwommenes Geisterwort, ein einziges: Bun-des-fi-nanz-mi-ni-ste-ri-um.
Ich LIEBE Europa.
Keine Kommentare:
Deine Sicherheit:
Mit restriktiven Browsereinstellungen kannst du nur als "Anonym" und mit "Namen / URL" kommentieren. Möchtest du dein Google-Profil verwenden, musst du aktiv im Browser unter "Cookies von Drittanbietern" diejenigen zulassen, die nicht zur Aktivitätenverfolgung benutzt werden. Nur so kann das System dein Profil nach Einloggen erkennen.
Mit der Nutzung dieses Formulars erkläre ich mich mit der Speicherung und Verarbeitung meiner Daten durch Google einverstanden (Infos Datenschutz oben im Menu).
(Du kannst selbstverständlich anonym kommentieren, dann aber aus technischen Gründen kein Kommentarabo per Mail bekommen!)
Spam und gegen die Netiquette verstoßende Beiträge werden nicht freigeschaltet.
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.