Total-Buyout rechtswidrig

Endlich: Total-Buyout Verträge und Einmalhonorare bei Mehrfachverwertungen sind jetzt bei drei Verfahren (gegen Springer, Bauer, Nordkurier) als rechtswidrig eingestuft worden. Freie Journalisten können aufatmen und ähnliche Verträge von anderen Zeitungen dorthin werfen, wo sie hingehören: in den Mülleimer!

Die Fälle und Argumentationshilfen in gesamter Länge bringt Mediafon (gefunden via Protextbewegung). Es lohnt sich, den Artikel ganz zu lesen, denn auch einige andere Vertragspunkte wurden moniert, gegen die jedoch Berufung läuft.

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1 Kommentar:

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