Preisänderungen bei E-Books
Viele Kundinnen und Kunden werden es vielleicht nicht bemerkt haben: Zum 1.1.2015 hat sich eine wichtige Mehrwertsteuerregelung in der EU geändert. Hat man bisher auf digitale Services die Mehrwertsteuer (VAT) des Anbieterlandes gezahlt, werden ab sofort die Steuern des Käuferlandes fällig.
Spürbar wird das vor allem dann, wenn sich am Kauf beteiligte Länder im Mehrwertsteuersatz sehr unterscheiden. Und darum trifft die Regelung vor allem E-Books, die via Amazon und Shops mit Sitz in Steueroasen verkauft werden. Denn E-Books gelten in vielen Ländern als digitaler Service, nicht als Buch.
Praktisch sah das so aus:
Deutsche Shops berechnen schon immer die deutsche Mehrwertsteuer von 19% bei E-Books. Amazon punktete bisher mit den Vorteilen des Luxemburger Firmensitzes, wo nur 3% fällig waren. Dadurch konnten Self Publisher, die bei Amazon, Google, Apple oder Kobo verkauften, diesen Vorteil an die KundInnen weitergeben und E-Books billiger halten. Das ist ab sofort vorbei. Kauft ein Deutscher ein E-Book, wird es jetzt einheitlich mit 19% besteuert: nach seinem Käuferland nämlich. Kauft ein Franzose ein E-Book, zahlt er die in Frankreich geltende VAT von 5,5%. Engländer trifft es mit 20% besonders hart.
Weil ab sofort aber auch jedes Land nun selbst die VAT für E-Books und digitale Dienste bestimmen darf, könnte Deutschland theoretisch endlich die Mehrwertsteuer auf E-Books auf die Höhe der von Büchern senken. Doch werden Politiker auf die Einnahmen verzichten?
Wen es trifft:
Es trifft vor allem Kleinst- und Kleinhändler, die bisher Mehrwertsteuervorteile an die KundInnen weitergeben konnten. Jetzt heißt die Alternative: Umsatzeinbußen bei gleichbleibenden Preisen - oder Weitergabe der Erhöhung an die KundInnen. Erschwerend kommt speziell bei E-Books hinzu, dass viele Shops keine "krummen" Preise akzeptieren, so dass man mehr aufschlagen muss, als rechnerisch nötig wäre.
Die Preise meiner E-Books:
Als Verlegerin, die Mitarbeiter bezahlen muss und unternehmerische Abgaben zahlt, muss ich wirtschaftlich arbeiten und kann Einbußen nicht verkraften. Ich muss also wie andere UnternehmerInnen die Mehrwertsteuererhöhung weitergeben. Trotzdem habe ich mich für eine Mischkalkulation entschieden:
- Bei den meisten meiner Bücher hat sich der Preis leicht erhöht und musste auf eine .99-Endung gerundet werden, das ist aber immer noch um vieles preiswerter als bei den E-Books großer Verlage.
- Der Preis für "kleine Geschichtensammlungen zum Reinschnuppern" bleibt gleich (hier trage ich also die Verluste): "Rouge & Revolver" / "Schreibkater".
- "Faszination Nijinsky" ist nun als E-Book billiger, weil hier ganz eindeutig die gebundene Ausgabe im Hardcover bei den LeserInnen und Lesern Vorrang hat. Dies ist also eine von der VAT unabhängige Entscheidung.
Ich danke für das Verständnis und die Wertschätzung meiner Arbeit bei all meinen Leserinnen und Lesern!
Spürbar wird das vor allem dann, wenn sich am Kauf beteiligte Länder im Mehrwertsteuersatz sehr unterscheiden. Und darum trifft die Regelung vor allem E-Books, die via Amazon und Shops mit Sitz in Steueroasen verkauft werden. Denn E-Books gelten in vielen Ländern als digitaler Service, nicht als Buch.
Steuerrechtlich kein Buch! |
Deutsche Shops berechnen schon immer die deutsche Mehrwertsteuer von 19% bei E-Books. Amazon punktete bisher mit den Vorteilen des Luxemburger Firmensitzes, wo nur 3% fällig waren. Dadurch konnten Self Publisher, die bei Amazon, Google, Apple oder Kobo verkauften, diesen Vorteil an die KundInnen weitergeben und E-Books billiger halten. Das ist ab sofort vorbei. Kauft ein Deutscher ein E-Book, wird es jetzt einheitlich mit 19% besteuert: nach seinem Käuferland nämlich. Kauft ein Franzose ein E-Book, zahlt er die in Frankreich geltende VAT von 5,5%. Engländer trifft es mit 20% besonders hart.
Weil ab sofort aber auch jedes Land nun selbst die VAT für E-Books und digitale Dienste bestimmen darf, könnte Deutschland theoretisch endlich die Mehrwertsteuer auf E-Books auf die Höhe der von Büchern senken. Doch werden Politiker auf die Einnahmen verzichten?
Wen es trifft:
Es trifft vor allem Kleinst- und Kleinhändler, die bisher Mehrwertsteuervorteile an die KundInnen weitergeben konnten. Jetzt heißt die Alternative: Umsatzeinbußen bei gleichbleibenden Preisen - oder Weitergabe der Erhöhung an die KundInnen. Erschwerend kommt speziell bei E-Books hinzu, dass viele Shops keine "krummen" Preise akzeptieren, so dass man mehr aufschlagen muss, als rechnerisch nötig wäre.
Die Preise meiner E-Books:
Als Verlegerin, die Mitarbeiter bezahlen muss und unternehmerische Abgaben zahlt, muss ich wirtschaftlich arbeiten und kann Einbußen nicht verkraften. Ich muss also wie andere UnternehmerInnen die Mehrwertsteuererhöhung weitergeben. Trotzdem habe ich mich für eine Mischkalkulation entschieden:
- Bei den meisten meiner Bücher hat sich der Preis leicht erhöht und musste auf eine .99-Endung gerundet werden, das ist aber immer noch um vieles preiswerter als bei den E-Books großer Verlage.
- Der Preis für "kleine Geschichtensammlungen zum Reinschnuppern" bleibt gleich (hier trage ich also die Verluste): "Rouge & Revolver" / "Schreibkater".
- "Faszination Nijinsky" ist nun als E-Book billiger, weil hier ganz eindeutig die gebundene Ausgabe im Hardcover bei den LeserInnen und Lesern Vorrang hat. Dies ist also eine von der VAT unabhängige Entscheidung.
Ich danke für das Verständnis und die Wertschätzung meiner Arbeit bei all meinen Leserinnen und Lesern!
Keine Kommentare:
Deine Sicherheit:
Mit restriktiven Browsereinstellungen kannst du nur als "Anonym" und mit "Namen / URL" kommentieren. Möchtest du dein Google-Profil verwenden, musst du aktiv im Browser unter "Cookies von Drittanbietern" diejenigen zulassen, die nicht zur Aktivitätenverfolgung benutzt werden. Nur so kann das System dein Profil nach Einloggen erkennen.
Mit der Nutzung dieses Formulars erkläre ich mich mit der Speicherung und Verarbeitung meiner Daten durch Google einverstanden (Infos Datenschutz oben im Menu).
(Du kannst selbstverständlich anonym kommentieren, dann aber aus technischen Gründen kein Kommentarabo per Mail bekommen!)
Spam und gegen die Netiquette verstoßende Beiträge werden nicht freigeschaltet.
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.