tag:blogger.com,1999:blog-30593597.post6112029408810458902..comments2023-06-03T10:01:31.177+02:00Comments on cronenburg: Was ist ein Selbstverlag?PvChttp://www.blogger.com/profile/16757635524720207342noreply@blogger.comBlogger3125tag:blogger.com,1999:blog-30593597.post-80233286739872225182012-05-10T08:51:11.037+02:002012-05-10T08:51:11.037+02:00Zur wahrhaft babylonischen Sprachverwirrung ein up...Zur wahrhaft babylonischen Sprachverwirrung ein update.PvChttps://www.blogger.com/profile/16757635524720207342noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-30593597.post-75814808960384849402012-05-09T21:24:25.682+02:002012-05-09T21:24:25.682+02:00Über Amazon kann man sicherlich je nach Länderrech...Über Amazon kann man sicherlich je nach Länderrecht sehr streiten, da gibt es auch im Internet äußerst widersprüchliche Aussagen.<br /><br />Was PoD angeht, widerspreche ich allerdings deinem Widerspruch. Mir liegen Verträge unterschiedlicher Anbieter vor für Autoren (nicht für Verlage), die ganz eindeutig betitelt sind mit "Autorenverträge" und bei denen die Vertragspartner Autor (der Indie-Autor) und Verlag (der Anbieter) heißen. Im Falle meines Anbieters handelt es sich sogar um einen Vertrag, der sich am Normvertrag des VS orientiert. Und nein, diese Verlage (auch im Impressum der Bücher und bei den Händlern) sind kein reiner Vertrieb.<br /><br />Streiten kann man sich darüber, ob ein Dienstleisterverlag ein "echter" Verlag ist, aber das ist wieder eine andere Diskussion, die du sicher kennst: http://www.aktionsbuendnis-faire-verlage.com<br /><br />Anders ist das, wenn man als Verlag einen Vertrag mit PoD-Anbietern schließt - das sind nicht die gleichen Verträge.<br /><br />Wer's genau wissen will, dem empfehle ich die Befragung eines Anwalts, denn Laien dürfen keine Rechtsberatung erteilen, deshalb berufe ich mich auch eindeutig auf Wikipedia & Co...PvChttps://www.blogger.com/profile/16757635524720207342noreply@blogger.comtag:blogger.com,1999:blog-30593597.post-57922589188843013462012-05-09T20:00:54.289+02:002012-05-09T20:00:54.289+02:00Ich widerspreche Dir höchst ungern, aber folgende ...Ich widerspreche Dir höchst ungern, aber folgende Aussage ist falsch: "Autoren, die ihre Bücher im PoD-Verfahren oder direkt als E-Books bei unterschiedlichen Anbietern herstellen lassen, bleiben Autoren und unterzeichnen deshalb auch einen Autorenvertrag. Als Verlag fungiert immer der jeweilige Anbieter, also im Falle von BoD z.B. BoD Norderstedt, oder bei Kindle-Books Amazon".<br /><br />Richtig ist, dass sowohl Amazon wie auch BoD für Selbstverleger lediglich Vertriebe sind und keinerlei Verlagsverträge (das sind vermutlich jene Verträge, die du "Autorenverträge" nennst) anbieten. Wer beispielsweise mit Amazon einen Vertrag schließt, um seine Bücher via KDP zu laden und anzubieten, der ist mit allen Rechten und Pflichten im Außenverhältnis Verleger.Prinz Rupihttps://www.blogger.com/profile/09223547831716004421noreply@blogger.com